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Bebauungsplanverfahren Brombeergasse Köln-Worringen: Frühzeitige öffentliche Beteiligung an der Bauleitplanung “Neubaugebiet Wohnquartier Brombeergasse” (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
Worringen Nach einer Phase des Stillstands (WorringenPur berichtete bereits 2020) wurde die Planung für das „Neubaugebiet Brombeergasse“ aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnraum in Worringen reaktiviert. Daher hatte am 2. Februar der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Daniel Kastenholz, in die Aula der Gemeinschaftsgrundschule zu einer Info-Veranstaltung eingeladen. Dort hatten zahlreich erschienene Bürger die Möglichkeit sich frühzeitig an der Bauleitplanung* für das Neubauprojekt nahe der Brombeergasse zu informieren und sich auch dazu zu äußern. Um Missverständnissen vorzubeugen, weist die Redaktion WorringenPur an dieser Stelle darauf hin, dass das geplante Wohnquartier NICHT DIREKT an der Brombeergasse endet, wie es der Name der Bauleitplanung vermuten lässt, sondern vor den bereits bebauten letzten Grundstücken am Schmaler Wall (sowie zwischen Senfweg und Auf der Füllenweide). Und ob man hier von einer ausreichend frühzeitigen Möglichkeit der Bürger-Beteiligung sprechen kann, sei ebenso in Frage gestellt, angesichts der doch recht kurzfristig bekannt gegebenen Infoveranstaltung und der ebenso vorgegebenen kurzen Frist für Bürger zur Abgabe ihrer Einwände & Stellungnahmen, die vorerst nur bis 18. Februar möglich sind.
Die vorgestellte Planung Auf einer zurzeit als Ackerland und in Teilen als Pferdeweide genutzten, etwa 4,5 Hektar großen Fläche am südöstlichen Siedlungsrand von Worringen soll ein Wohnquartier mit etwa 183 Wohneinheiten und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte entstehen. Das Wohnquartier soll auf Basis eines städtebaulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG (die über einen Großteil der Grundstücke verfügt), entwickelt werden. Die Vorstellung des geplanten Wohngebiets erfolgte durch Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, des Bauträgers „Deutsche Reihenhaus“ und der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB), die sich zahlreichen kritischen Fragen der anwesenden Bürger:innen stellten.
Der städtebauliche Entwurf sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung (2 Geschosse mit Satteldach (Auf der Füllenweide, Schmaler Wall – begrenzt Richtung Brombeergasse) und in der Zufahrtstraße (Alte Neusser Landstr.) 3- und 4-geschossige Wohnungsbauten (zwischen Alte Neusser Landstraße und Senfweg) vor. Von den ca. 183 Wohneinheiten sind 69 Reihenhäuser (42 %) und ca. 114 Geschosswohnungsbauten (58 %), (davon ca. 78 geförderte Wohnungen). Die 2-geschossige Kita ist östlich des Senfweges, linkerhand vor der heutigen Landwirtschaftshalle geplant. Daneben soll außerdem ein ca. 1.000 m² großer öffentlicher Spielplatz angelegt werden. Durch die Baumaßnahme entstehen 9.600 m² Ausgleichsfläche, die eine Neupflanzung von Bäumen und Büschen bei Worringen oder in einem anderen Stadtteil beinhaltet.
Die wichtigsten Fakten auf dem öffentlichen Beteiligungstermin am 02.02.2026:
- Von dem Infoabend wird eine digitale Niederschrift angelegt und gemeinsam mit den bis zum 18.02.2026 eingegangenen Stellungnahmen der Politik vorgelegt.
- Von den erforderlichen Gutachten, die vor Bebauung vorliegen müssen, liegen erst 3 von insgesamt 10 bereits vor, dazu gehören die Gutachten für „Verkehrsuntersuchung“, „FFH-Vorprüfung“ und „Bodengutachten.
- Die Deutsche Reihenhaus AG ist ein serieller Bauträger, der in Fertigbauweise baut (schnell und effizient), 5 Jahre Gewährleistung bietet und mit Erneuerbaren Energien arbeitet. In diesem Baugebiet werden Luftwärmepumpen mit einer Technikzentrale angewendet.
- Die Ausfahrt vom Neubaugebiet Richtung Worringen soll erfolgen über Senfweg, Alte Neusser Landstr., Sankt-Tönnisstraße oder Brombeergasse. Hierfür gab es schon im Mai 2025 eine Verkehrszählung, die die geplante Ausfahrt untermauert. Hierzu gab es direkt Einwände seitens der Anwohner, dass zum einen die Verkehrszählung vor Start der B9-Sanierung stattgefunden habe und daher keine aktuellen Zahlen widerspiegelt und zum anderen, dass die Brombeergasse eine verkehrsberuhigte Straße sei und die Sankt-Tönnisstraße schon jetzt zu eng für den derzeitigen Verkehr wäre.
- Wegen des zu erwartenden Grundwassers wird das gesamte Wohnquartier mit Naturmaterialien um 0,5 m – 1,0 m angehoben, der Boden wird anschließend gefestigt/gerüttelt. Aus dem gleichen Grund werden weder Keller noch Tiefgaragen gebaut. Es soll in den Plänen die
Bedenken der Bürger anliegender alter Grundstücke berücksichtigt werden, dass durch die Anhebung und Bodenverdichtung des neuen Wohnquartiers die Bestandsgrundstücke nicht durch ansteigendes Grundwasser oder Starkregen-Ereignisse überflutet werden. Dazu teilte Claudia Burghardt von der Stadtplanung mit, dass eine Entwässerung auf Nachbargrundstücke nicht zulässig ist. Dafür würde schon im Vorfeld eine entsprechende Umweltprüfung durchgeführt werden und später im Umweltbericht nachlesbar sein.
- Ca. 150 private Stellplätze (und 40 öffentliche) sind geplant
- Svenja Hoffmann (Stadtplanung) führte weiter aus, dass der Senfweg in seiner gesamten Breite ausgebaut werde und dort Stellplätze entstehen sollen. Vom Senfweg aus dürfen PKW die Straßen „Auf der Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ lediglich bis zum Ende der ausgebauten Strecke am Ende des Neubaugebietes befahren. Die Durchfahrt für Pkw ist vom neuen Wohngebiet in Richtung Brombeergasse dann nur noch Anliegern gestattet, was durch entsprechende Beschilderung reguliert werden soll.
- Es dauert etwa 3 Jahre bis zum Bebauungsplan-Beschluss plus die Zeit für die Baugenehmigungen
- Im Baugebiet sind keine öffentlichen E-Ladeplätze vorgesehen. Wall-Box lautet die Lösung, so Mitarbeiter der Deutschen Reihenhaus
- Die Häuser an der Alten Neusser Landstraße, deren Gärten zum Baugebiet angrenzen, müssen keine Erschließungskosten für die an den Gärten anliegende Straße erwarten, da an den Gärten eine Ausfahrt nicht offiziell genehmigt ist. Wer dort künftig die Ausfahrt nutzen möchte, muss dies anmelden.
- Nach der Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs soll es eine 2. Möglichkeit für Stellungnahmen geben
In der Fragen-Antworten-Runde wurde bemängelt,
- dass die Kanalisation die durch Anhebung des Baugeländes entstehenden Grund-Wassermengen nicht aufnehmen kann, wie bereits am Langeler Weg und an der Brombeergasse 2021 geschehen (Antwort der StEB: der bestehende neue Kanal an der Brombeergasse schafft das)
- dass 150 private Stellplätze auf keinen Fall reichen werden, wenn schon jetzt pro Haushalt meist zwei Pkw gefahren werden
- dass es schon jetzt keine Parkplätze mehr am Tekelkamp geben würde, warum nicht mehr Parkplätze eingeplant werden (Antwort: laut Stellplatzsatzung des Stadtrats sind 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit ausreichend. Mehr Stellplätze müssten außerdem von der Deutschen Reihenhaus angefordert werden. Außerdem müsste hierfür die Stellplatzsatzung vom Stadtrat geändert werden).
- dass keine Schule gebaut wird, an der man sein Abi machen kann. Eine junge Frau berichtete, dass sie dafür aktuell bis Neuss fahren müsse und das mit einem ÖPNV, der in Worringen nicht funktioniert, weil ständig Bahnen ausfallen. (Antwort: Hierzu wird die Bezirksvertretung einen Auftrag zur Prüfung des ÖPNV an das Stadtplanungsamt geben.)
- dass eine 4-zügige Kita (max. 80 Kinder) viel zu klein wäre , nicht nur für das neue Wohngebiet (183 Wohneinheiten!), sondern auch angesichts der schon jetzt fehlenden Kitaplätze. Durch die im November 2025 erfolgte Schließung des städt. Kindergartens an der St. Tönnisstraße hat sich die Situation extrem verschärft und es fehlen nun insgesamt 12 Kita-Gruppen in Worringen (Antwort der Stadtplanung: die erforderlichen Plätze wurden statistisch errechnet)
- dass trotz einem vorliegendem städt. Grundstück innerhalb des hier geplanten Wohnquartiers keine Grundschule eingeplant wurde, angesichts der massiv fehlenden Schulplätze. Hierzu teilte Frau Kötterheinrich (Stadtplanung) mit, dass das städt. Grundstück für eine Grundschule zu klein wäre und deswegen für den Bau des Wohnquartiers veräußert oder in Erbpacht gegeben wird
- dass es zu gefährlich sei, die Kita in der Nähe der Parkfläche der landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu bauen (Antwort: das wird in die Verkehrsplanung aufgenommen)
Überschneidung mit dem Bau des „Retentionsbeckens Worringer Bruch“ Zu bedenken gaben einige Bürger auch, dass sich das Neubauprojekt “Wohnquartier Brombeergasse” mit dem geplanten Bau des Großprojekts “Retentionsbecken Worringer Bruch” (Baubeginn frühestens 2028) überschneidet, und dass sich beide nicht nur im Bereich der geplanten Deichanlage des Polders und der anfallenden Ausgleichsfläche im Baugebiet überschneiden werden. Für den Bau des Retentionsbeckens (Polder), dessen Ausschreibung noch nicht gestartet sei, werden die LKW über die Neusser Landstr. geführt – ebenso wie für den Bau des neuen Wohngebiets, dort allerdings weiter über Alte Neusser Landstr. Richtung Senfweg.
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Möglichkeiten zur Beteiligung/Ihre schriftlichen Stellungnahmen: Das Planungskonzept kann bis 18. Februar 2026 auf der neuen städtischen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung online“ unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgerufen werden. Dort können Sie Ihre schriftliche Stellungnahme über die Schaltfläche "Reden Sie mit" abgeben. Ihre Stellungnahme wird weitergeleitet an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler.
oder
Postalisch an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Herrn Daniel Kastenholz Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln oder direkt per Mail: bezirksbuergermeister-chorweiler@stadt-koeln.de
Alle bisher eingereichten Unterlagen/veröffentlichten Pläne sind auf der neuen Plattform „Bauleitplanung Online“ einsehbar unter: Bauleitplanung-online
Telefonische Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-31922 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de
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*Was ist eine Bauleitplanung? Warum wird der Flächennutzungsplan geändert? Die Bauleitplanung steuert die bauliche Nutzung von Grundstücken und soll die nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Sie gliedert sich in zwei Stufen: den vorbereitenden Flächennutzungsplan (für das gesamte Gemeindegebiet) und den verbindlichen Bebauungsplan (für Teilbereiche). In diesem Fall werden beide Stufen zeitgleich bearbeitet. Grund dafür ist, dass der derzeitig Flächennutzungsplan für den Großteil des Plangebiets „Grünflächen“ und „Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen“ darstellt, woraus die geplante Wohnnutzung und Kita nicht entwickelt werden könnten. Deswegen muss der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden. Die Planung beabsichtigt die Fläche künftig als Wohnbaufläche mit einem Zeichen „Kindereinrichtung“ darzustellen. Damit die Flächen im Flächennutzungsplan sinnvoll zusammenhängen, umfasst der Änderungsbereich etwa 7,2 Hektar, obgleich nur 4,5 Hektar derzeit bebaut werden sollen. Die Fläche wird begrenzt durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftlichen Flächen südöstlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall.
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WorringenPur.de/09.02.2026 Bericht: Heike Matschkowski Fotos: Jakob Mildenberg Redakt. & digit. Bearbeitung: Matschkowski
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