Biogasanlage nördlich von Roggendorf-Thenhoven am Randkanal

Köln-Roggendorf/Thenhoven/Worringen
Seit August 2007 haben wir uns in der Bezirksvertretung (BV) Chorweiler intensiv mit dem geplanten Bau einer Biogasanlage an der Stadtgrenze zu Dormagen beschäftigt. In der letzten BV-Sitzung am 28. Januar 2010 haben wir der Biogasanlage  mit folgendem Zusatzbeschluss zugestimmt:

„Die in der Beschlussvorlage dargelegten Umweltauswirkungen werden nach Inbetriebnahme der Anlage jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren überwacht um nachteilige Entwicklungen hinsichtlich des Lärms, der Geruchsbelästigung, der Gefahr von Monokulturen, des Wohnens, der Entwicklung des Verkehrsaufkommens, des Bodens, der Flora und Fauna im Umfeld der Biogasanlage frühzeitig erkennen und beseitigen zu können. Die Kontrolle soll im Zusammenhang mit der derzeit gültigen BImSch vorgenommen werden. Zusätzlich soll gewährleistet werden, dass nach der Schließung der Hackenbroicher Str. und der damit verbundenen Erhöhung des Verkehrs auf dem Straberger Weg die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen dort auch in den Hauptanliefermonaten mit stark erhöhten LKW-Aufkommen und entsprechenden möglichen Staus gewährleistet wird. In Hackenbroich befindet sich das nächstgelegene Krankenhaus für die Bürgerinnen und Bürger aus Worringen und Roggendorf / Thenhoven. Daher ist es erforderlich, eine reibungslose Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge von Worringen und Roggendorf / Thenhoven nach Hackenbroich über den Straberger Weg als einzigem Anfahrtsweg sicherzustellen. Dazu sollen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h von der Aufpflasterung am Golfplatz bis zur Stadtgrenze eingerichtet, sowie eine verlängerte Abbiegespur zur Biogasanlage angelegt werden. “

Entsprechend diesem Beschluss kann die RheinEnergie  eine 1-MW-Biogasanlage auf einer 2,9 ha großen Fläche im Landschaftsschutzgebiet nördlich von Roggendorf-Thenhoven bauen. Es sollen ca. 21.000t/J Mais, Ganzpflanzen-Getreide und geringe Mengen Gülle zur Erzeugung von Biogas verwertet werden. Das Biogas soll in BHKW in Strom und Wärme umgewandelt werden. Zum Anbau der erforderlichen Pflanzenmenge benötigt man ca. 400 ha Ackerfläche, die in einem Radius von 5-10 km liegen soll, was kurze Anfahrtswege und damit weniger Verkehr bewirken soll. Entsprechende Verträge mit den Landwirten aus dem Kölner Norden sind anvisiert und sollen eine zusätzliche Erwerbsquelle für Landwirte eröffnen 
Neben der Zusammenarbeit mit den Landwirten ist auch eine Kooperation mit dem Dormagener Energieunternehmen EVD eingeplant. Die Ziele von RheinEnergie liegen im „Klimaschutz, in der Förderung der regionalen Wertschöpfung, in der Teilnahme an einem Wachstumsmarkt und in der Vermeidung von Energieimporten.“
Dies hört sich gut an und findet auch grundsätzlich Zustimmung bei der Mehrheit der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter. Allerdings wird auch in der Bezirksvertretung gefordert, dass neben der Klimaeffizienz, der ökologischen Nachhaltigkeit auch  die Ernährungssicherung gewährleistet sein muss. Ebenso wird auf  die ökonomische Vertretbarkeit hingewiesen.
Genau diese Abwägung von Chancen und Risiken beim Einsatz von Bioenergien wurde in der BV und mit Bürgerinnen und Bürgern oft kontrovers diskutiert. Einwände und Forderungen von BürgerInnen hat die BV bereits in die ersten Beschlussvorlagen mit eingebracht und in den Auflagenkatalog, der Bedingung für die Zustimmung in der BV war, integriert:

  • Ausgleichsmaßnahmen im Bezirk
  • klare, festgelegte Betriebsbeschreibung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Festlegung der Transportwege
  • keine Geruchsbelästigung
  • Anbau von Energie- und Nahrungspflanzen
  • keine Ausweitung der Anbauflächen
  • kein Anbau genveränderter Pflanzen
  • Verwertung von Pflanzen, nicht aber von Schlachtabfällen oder –rückständen
  • Verwertung auch von Pflanzenabfällen
  • Biodiversität: u.a. Fruchtwechsel, keine Monokulturen
  • sparsamer Düngemittel- und Pestizideinsatz (DüVO)
  • Verwertung von max. 5000t/J Gülle
  • Einhaltung der Grenzwerte nach BIMSCHG, BIMSCHV, TA-Luft
  • Beachtung von Grundwasser-, Umwelt- und Landschaftsschutzbestimmungen
  • frühzeitige Bürgerinformation und –beteiligung

Auf die Einhaltung dieser Kriterien wird die BV auch in Zukunft achten.

Von Anfang an wurde in der BV klar gestellt, dass die Biogasanlage  eine Nutzungsmöglichkeit für Erneuerbare Energien  darstellt, dass man aber  die anderen Erneuerbaren Energien nicht außer Acht lassen sollte. Auch in der Kombination von Sonne, Wind, Wasser, Geothermie und Biogas im Kombikraftwerksverbund liegen zukunftsfähige Anwendungsmöglichkeiten.


WorringenPur.de/22.02.2010 (hm)
Text: Cornelie Wittsack-Junge,
Bürgermeisterin für den Stadtbezirk Chorweiler